Worum es geht
Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass jemand seine Arbeit ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Für den Haushalt ist das finanziell einschneidender als ein Todesfall: Das Einkommen fällt weg, die Kosten laufen weiter — und es kommen Kosten für Behandlung, Betreuung und Anpassungen hinzu.
Das Schweizer System kennt für diesen Fall vier Quellen, die zeitlich nacheinander greifen: die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, ein Taggeld (aus der Unfall- oder aus einer Krankentaggeldversicherung), die Rente der Invalidenversicherung und die Invalidenrente der Pensionskasse. Zwischen diesen Quellen entstehen Übergänge — und in genau diesen Übergängen sitzt das Problem.
Was wann fliesst — drei Szenarien im Vergleich
Die folgende Tabelle rechnet denselben Menschen dreimal durch: angestellt, Bruttolohn CHF 95'000, Alter 38, verheiratet, zwei Kinder, fünf Dienstjahre, Zürcher Skala. Der einzige Unterschied ist die Ursache — und ob der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung führt.
| Zeitraum | Unfall | Krankheit, mit KTG | Krankheit, ohne KTG |
|---|---|---|---|
| Monat 0 bis 1 | CHF 6'333 | CHF 7'917 | CHF 7'917 |
| Monat 1 bis 2,5 | CHF 6'333 | CHF 6'333 | CHF 7'917 |
| Monat 2,5 bis 12 | CHF 6'333 | CHF 6'333 | CHF 0 |
| Monat 12 bis 24 | CHF 6'333 | CHF 6'333 | CHF 7'125 |
| ab Monat 24 | CHF 7'125 | CHF 7'125 | CHF 7'125 |
Neuneinhalb Monate ohne jedes Einkommen
In der dritten Spalte steht zwischen Monat 2,5 und Monat 12 eine Null. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung greift ohne Krankentaggeldversicherung nichts mehr, und die IV zahlt frühestens nach dem zwölfmonatigen Wartejahr. Für die Musterperson beträgt der Überbrückungsbedarf in dieser Phase rund CHF 51'000 — Geld, das aus dem freien Vermögen kommen muss.
Zwei weitere Punkte, die in der Tabelle nicht sichtbar sind: Erstens wird die IV-Verfügung in der Praxis oft erst nach 18 bis 24 Monaten erteilt. Die Rente wird zwar rückwirkend nachgezahlt, doch bis dahin fliesst nichts — ein reines Liquiditätsproblem, das viele Haushalte unterschätzen. Zweitens gilt die Rentenphase nur bei voller Erwerbsunfähigkeit; bei einem tieferen IV-Grad fällt sie anteilig aus.
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Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR
Wie lange der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, hängt von den Dienstjahren ab — und davon, welche der drei kantonalen Skalen zur Anwendung kommt. Die Zürcher Skala gilt in ZH, SH und TG, die Basler Skala in BS und BL, die Berner Skala in den übrigen Kantonen. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann Besseres vorsehen.
| Dienstjahr | Berner Skala | Basler Skala | Zürcher Skala |
|---|---|---|---|
| 1 | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
| 2 | 1 Monat | 2 Monate | 8 Wochen |
| 3 | 2 Monate | 2 Monate | 9 Wochen |
| 4 | 2 Monate | 3 Monate | 10 Wochen |
| 5 bis 9 | 3 Monate | 3 Monate (bis DJ 10) | plus 1 Woche pro Jahr |
| 10 bis 14 | 4 Monate | 4 Monate (DJ 11 bis 15) | plus 1 Woche pro Jahr |
| 15 bis 19 | 5 Monate | 5 Monate (DJ 16 bis 20) | plus 1 Woche pro Jahr |
| 20 bis 25 | 6 Monate | 6 Monate (ab DJ 21) | plus 1 Woche pro Jahr |
Wichtig ist die Wechselwirkung mit der Krankentaggeldversicherung: Wo eine gleichwertige Taggeldlösung besteht, ersetzt sie die Skala. Der Arbeitgeber zahlt dann in der Regel während der Wartefrist der Taggeldversicherung den vollen Lohn, danach übernimmt das Taggeld mit 80 Prozent. Es gibt also nicht beides nacheinander.
Krankheit gegen Unfall — dieselbe Person, zwei Systeme
Angestellte sind gegen Unfall obligatorisch versichert. Die Unfallversicherung zahlt ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfall und später eine Invalidenrente, die zusammen mit der IV bis zu 90 Prozent des versicherten Verdienstes erreicht. Versichert ist der Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr.
Für Krankheit gibt es kein solches Obligatorium. Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig. Viele Arbeitgeber führen eine Kollektivlösung, aber es besteht kein Anspruch darauf — und wer die Stelle wechselt oder selbständig wird, verliert sie.
Der Unterschied in einer Zahl
- Bei Krankheit: IV CHF 2'520 + BVG CHF 1'995 = CHF 4'515 pro Monat, also 57 Prozent des Lohns
- Bei Unfall: IV plus Komplementärrente der Unfallversicherung bis zur Grenze von 90 Prozent des versicherten Verdienstes
Musterfall der Berechnungs-Spezifikation: kinderlos, Bruttolohn CHF 95'000, Alter 38, volle Erwerbsunfähigkeit. Rechtsstand 1. Januar 2026.
Der Unterschied von über 30 Prozentpunkten hängt allein an der Ursache. Für den Haushalt spielt es dagegen keine Rolle, ob das Einkommen wegen eines Sturzes oder wegen einer Erkrankung ausfällt.
Der IV-Grad entscheidet über alles
Die IV zahlt nicht ab dem ersten Prozentpunkt Einschränkung, sondern erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent. Darunter besteht kein Rentenanspruch — auch dann nicht, wenn das Einkommen bereits spürbar gesunken ist.
| Invaliditätsgrad | Rentenanteil | Beispiel bei voller Rente von 2'520 |
|---|---|---|
| unter 40% | kein Anspruch | CHF 0 |
| 40% | 25% | CHF 630 |
| 45% | 37,5% | CHF 945 |
| 49% | 47,5% | CHF 1'197 |
| 50% bis 69% | entspricht dem Invaliditätsgrad | 55% → CHF 1'386 |
| ab 70% | 100% | CHF 2'520 |
Ein Beispiel aus der Berechnungsgrundlage: Bei einem IV-Grad von 55 Prozent und Krankheit als Ursache ergibt sich für die Musterperson eine IV-Rente von CHF 1'386 und ein Gesamttotal von CHF 3'919 pro Monat. Das ist weniger als die Hälfte dessen, was der Haushalt zuvor zur Verfügung hatte.
Was die Pensionskasse beisteuert
Die BVG-Invalidenrente wird nicht aus dem heutigen Guthaben berechnet, sondern aus dem Guthaben, das bis 65 angespart worden wäre: heutiges Altersguthaben plus alle künftigen Altersgutschriften, ohne Zins, multipliziert mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dazu kommen Kinderrenten von 20 Prozent der Invalidenrente je Kind.
Zwei Regeln begrenzen das Ergebnis:
- Überentschädigung: Die Pensionskasse kürzt, soweit alle Leistungen zusammen 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen. Familien mit zwei oder mehr Kindern landen deshalb rechnerisch exakt bei 90 Prozent.
- Bei einem Unfall: Weil die Unfallversicherung vorleistet, wird das BVG-Obligatorium in der Praxis vollständig gekürzt. Was bleibt, sind allfällige überobligatorische Leistungen gemäss Reglement.
Die Kinderrenten fallen weg
IV-Kinderrenten und BVG-Kinderrenten laufen nur, solange die Kinder in Ausbildung sind. Danach bricht die Deckung ab — bei derselben Erwerbsunfähigkeit. Wer nur die erste Phase betrachtet, hält seine Absicherung für ausreichend und übersieht die zweite. Genau deshalb rechnet die Vorsorge-Analyse beide Phasen getrennt.
Selbständigerwerbende: die Lücke beginnt am ersten Tag
Wer selbständig erwerbend ist, hat weder eine Lohnfortzahlung noch ein Unfallversicherungsobligatorium. Ohne freiwillige Taggeldlösung fliesst ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit nichts, bis nach zwölf Monaten die IV einsetzt.
Selbständig, ohne Taggeld und ohne Pensionskasse
- Monat 0 bis 12: CHF 0
- ab Monat 12: CHF 4'536 pro Monat — ausschliesslich IV-Rente und IV-Kinderrenten, kein BVG
Musterfall der Berechnungs-Spezifikation, Krankheit, volle Erwerbsunfähigkeit. Rechtsstand 1. Januar 2026.
Wer selbständig ist und keine Pensionskasse führt, hat zudem kein BVG-Guthaben, aus dem eine Invalidenrente berechnet werden könnte. Die höhere Einzahlungsgrenze in der Säule 3a gleicht das beim Alterssparen teilweise aus — beim Risikoschutz jedoch nicht. Dieser muss separat eingekauft werden.
Wie die Lücke geschlossen wird
Es gibt zwei Bausteine, und sie lösen unterschiedliche Probleme:
- Krankentaggeldversicherung. Sie überbrückt die Phase zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und dem Beginn der IV-Rente, üblicherweise mit 80 Prozent während 720 Tagen innert 900 Tagen. Sie löst das Liquiditätsproblem, nicht das Rentenproblem.
- Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, solange die Erwerbsunfähigkeit dauert, und schliesst damit die dauerhafte Lücke ab dem zweiten oder dritten Jahr. Sie ist der eigentliche Kern der Absicherung.
Die Prämie einer Erwerbsunfähigkeitsrente hängt an wenigen Faktoren: Eintrittsalter, Beruf und Berufsrisiko, gewünschte Rentenhöhe, Länge der Wartefrist und Gesundheitszustand bei Abschluss. Der letzte Punkt ist der wichtigste — eine Vorerkrankung führt zu Vorbehalten oder zur Ablehnung. Wer den Abschluss aufschiebt, verliert nicht nur Zeit, sondern unter Umständen die Versicherbarkeit.
Wie gross Ihre eigene Lücke ist, hängt an Lohn, Familiensituation, Dienstjahren, Kanton und Pensionskasse. Die Vorsorge-Analyse rechnet sie mit Ihren Angaben aus und zeigt sie in Franken pro Monat — in rund zwei Minuten und kostenlos.
