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Invalidität · Erwerbsausfall

Erwerbsunfähigkeit: die grösste Lücke im Schweizer System

Für den Fall, dass ein Einkommen dauerhaft ausfällt, ist die Schweiz erstaunlich ungleich abgesichert: Ein Unfall ist obligatorisch versichert, eine Krankheit nicht. Dieser Beitrag zeigt im Zeitverlauf, was wann fliesst, wo die Lücke aufgeht und weshalb sie bei Selbständigen bereits am ersten Tag beginnt.

Rechtsstand 1. Januar 2026 · Aktualisiert am

Schreiner prüft in seiner Werkstatt eine Zinkenverbindung an einem Holzbauteil

Worum es geht

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass jemand seine Arbeit ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Für den Haushalt ist das finanziell einschneidender als ein Todesfall: Das Einkommen fällt weg, die Kosten laufen weiter — und es kommen Kosten für Behandlung, Betreuung und Anpassungen hinzu.

Das Schweizer System kennt für diesen Fall vier Quellen, die zeitlich nacheinander greifen: die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, ein Taggeld (aus der Unfall- oder aus einer Krankentaggeldversicherung), die Rente der Invalidenversicherung und die Invalidenrente der Pensionskasse. Zwischen diesen Quellen entstehen Übergänge — und in genau diesen Übergängen sitzt das Problem.

Was wann fliesst — drei Szenarien im Vergleich

Die folgende Tabelle rechnet denselben Menschen dreimal durch: angestellt, Bruttolohn CHF 95'000, Alter 38, verheiratet, zwei Kinder, fünf Dienstjahre, Zürcher Skala. Der einzige Unterschied ist die Ursache — und ob der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung führt.

Monatliche Leistungen bei voller Erwerbsunfähigkeit, Bruttolohn CHF 95'000
ZeitraumUnfallKrankheit, mit KTGKrankheit, ohne KTG
Monat 0 bis 1CHF 6'333CHF 7'917CHF 7'917
Monat 1 bis 2,5CHF 6'333CHF 6'333CHF 7'917
Monat 2,5 bis 12CHF 6'333CHF 6'333CHF 0
Monat 12 bis 24CHF 6'333CHF 6'333CHF 7'125
ab Monat 24CHF 7'125CHF 7'125CHF 7'125
Richtwerte nach der Berechnungs-Spezifikation, Rechtsstand 1. Januar 2026. Die Rentenphase enthält IV-Rente, IV-Kinderrenten und BVG-Leistungen und ist durch die Überentschädigungsregel auf 90 Prozent des entgangenen Verdienstes begrenzt.

Neuneinhalb Monate ohne jedes Einkommen

In der dritten Spalte steht zwischen Monat 2,5 und Monat 12 eine Null. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung greift ohne Krankentaggeldversicherung nichts mehr, und die IV zahlt frühestens nach dem zwölfmonatigen Wartejahr. Für die Musterperson beträgt der Überbrückungsbedarf in dieser Phase rund CHF 51'000 — Geld, das aus dem freien Vermögen kommen muss.

Zwei weitere Punkte, die in der Tabelle nicht sichtbar sind: Erstens wird die IV-Verfügung in der Praxis oft erst nach 18 bis 24 Monaten erteilt. Die Rente wird zwar rückwirkend nachgezahlt, doch bis dahin fliesst nichts — ein reines Liquiditätsproblem, das viele Haushalte unterschätzen. Zweitens gilt die Rentenphase nur bei voller Erwerbsunfähigkeit; bei einem tieferen IV-Grad fällt sie anteilig aus.

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Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR

Wie lange der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, hängt von den Dienstjahren ab — und davon, welche der drei kantonalen Skalen zur Anwendung kommt. Die Zürcher Skala gilt in ZH, SH und TG, die Basler Skala in BS und BL, die Berner Skala in den übrigen Kantonen. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann Besseres vorsehen.

Dauer der Lohnfortzahlung nach Dienstjahren
DienstjahrBerner SkalaBasler SkalaZürcher Skala
13 Wochen3 Wochen3 Wochen
21 Monat2 Monate8 Wochen
32 Monate2 Monate9 Wochen
42 Monate3 Monate10 Wochen
5 bis 93 Monate3 Monate (bis DJ 10)plus 1 Woche pro Jahr
10 bis 144 Monate4 Monate (DJ 11 bis 15)plus 1 Woche pro Jahr
15 bis 195 Monate5 Monate (DJ 16 bis 20)plus 1 Woche pro Jahr
20 bis 256 Monate6 Monate (ab DJ 21)plus 1 Woche pro Jahr
Quelle: KMU-Portal des SECO. Umrechnung: 1 Monat entspricht 4,33 Wochen. Fünf Dienstjahre auf der Zürcher Skala ergeben 11 Wochen, rund 2,5 Monate.

Wichtig ist die Wechselwirkung mit der Krankentaggeldversicherung: Wo eine gleichwertige Taggeldlösung besteht, ersetzt sie die Skala. Der Arbeitgeber zahlt dann in der Regel während der Wartefrist der Taggeldversicherung den vollen Lohn, danach übernimmt das Taggeld mit 80 Prozent. Es gibt also nicht beides nacheinander.

Krankheit gegen Unfall — dieselbe Person, zwei Systeme

Angestellte sind gegen Unfall obligatorisch versichert. Die Unfallversicherung zahlt ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfall und später eine Invalidenrente, die zusammen mit der IV bis zu 90 Prozent des versicherten Verdienstes erreicht. Versichert ist der Lohn bis CHF 148'200 pro Jahr.

Für Krankheit gibt es kein solches Obligatorium. Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig. Viele Arbeitgeber führen eine Kollektivlösung, aber es besteht kein Anspruch darauf — und wer die Stelle wechselt oder selbständig wird, verliert sie.

Der Unterschied in einer Zahl

  • Bei Krankheit: IV CHF 2'520 + BVG CHF 1'995 = CHF 4'515 pro Monat, also 57 Prozent des Lohns
  • Bei Unfall: IV plus Komplementärrente der Unfallversicherung bis zur Grenze von 90 Prozent des versicherten Verdienstes

Musterfall der Berechnungs-Spezifikation: kinderlos, Bruttolohn CHF 95'000, Alter 38, volle Erwerbsunfähigkeit. Rechtsstand 1. Januar 2026.

Der Unterschied von über 30 Prozentpunkten hängt allein an der Ursache. Für den Haushalt spielt es dagegen keine Rolle, ob das Einkommen wegen eines Sturzes oder wegen einer Erkrankung ausfällt.

Der IV-Grad entscheidet über alles

Die IV zahlt nicht ab dem ersten Prozentpunkt Einschränkung, sondern erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent. Darunter besteht kein Rentenanspruch — auch dann nicht, wenn das Einkommen bereits spürbar gesunken ist.

Rentenanteil nach Invaliditätsgrad
InvaliditätsgradRentenanteilBeispiel bei voller Rente von 2'520
unter 40%kein AnspruchCHF 0
40%25%CHF 630
45%37,5%CHF 945
49%47,5%CHF 1'197
50% bis 69%entspricht dem Invaliditätsgrad55% → CHF 1'386
ab 70%100%CHF 2'520
Stufenlose Teilrenten nach Art. 28b IVG. Dieselbe Tabelle gilt für die Invalidenrente der Pensionskasse.

Ein Beispiel aus der Berechnungsgrundlage: Bei einem IV-Grad von 55 Prozent und Krankheit als Ursache ergibt sich für die Musterperson eine IV-Rente von CHF 1'386 und ein Gesamttotal von CHF 3'919 pro Monat. Das ist weniger als die Hälfte dessen, was der Haushalt zuvor zur Verfügung hatte.

Was die Pensionskasse beisteuert

Die BVG-Invalidenrente wird nicht aus dem heutigen Guthaben berechnet, sondern aus dem Guthaben, das bis 65 angespart worden wäre: heutiges Altersguthaben plus alle künftigen Altersgutschriften, ohne Zins, multipliziert mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dazu kommen Kinderrenten von 20 Prozent der Invalidenrente je Kind.

Zwei Regeln begrenzen das Ergebnis:

  • Überentschädigung: Die Pensionskasse kürzt, soweit alle Leistungen zusammen 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen. Familien mit zwei oder mehr Kindern landen deshalb rechnerisch exakt bei 90 Prozent.
  • Bei einem Unfall: Weil die Unfallversicherung vorleistet, wird das BVG-Obligatorium in der Praxis vollständig gekürzt. Was bleibt, sind allfällige überobligatorische Leistungen gemäss Reglement.

Die Kinderrenten fallen weg

IV-Kinderrenten und BVG-Kinderrenten laufen nur, solange die Kinder in Ausbildung sind. Danach bricht die Deckung ab — bei derselben Erwerbsunfähigkeit. Wer nur die erste Phase betrachtet, hält seine Absicherung für ausreichend und übersieht die zweite. Genau deshalb rechnet die Vorsorge-Analyse beide Phasen getrennt.

Selbständigerwerbende: die Lücke beginnt am ersten Tag

Wer selbständig erwerbend ist, hat weder eine Lohnfortzahlung noch ein Unfallversicherungsobligatorium. Ohne freiwillige Taggeldlösung fliesst ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit nichts, bis nach zwölf Monaten die IV einsetzt.

Selbständig, ohne Taggeld und ohne Pensionskasse

  • Monat 0 bis 12: CHF 0
  • ab Monat 12: CHF 4'536 pro Monat — ausschliesslich IV-Rente und IV-Kinderrenten, kein BVG

Musterfall der Berechnungs-Spezifikation, Krankheit, volle Erwerbsunfähigkeit. Rechtsstand 1. Januar 2026.

Wer selbständig ist und keine Pensionskasse führt, hat zudem kein BVG-Guthaben, aus dem eine Invalidenrente berechnet werden könnte. Die höhere Einzahlungsgrenze in der Säule 3a gleicht das beim Alterssparen teilweise aus — beim Risikoschutz jedoch nicht. Dieser muss separat eingekauft werden.

Wie die Lücke geschlossen wird

Es gibt zwei Bausteine, und sie lösen unterschiedliche Probleme:

  1. Krankentaggeldversicherung. Sie überbrückt die Phase zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und dem Beginn der IV-Rente, üblicherweise mit 80 Prozent während 720 Tagen innert 900 Tagen. Sie löst das Liquiditätsproblem, nicht das Rentenproblem.
  2. Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, solange die Erwerbsunfähigkeit dauert, und schliesst damit die dauerhafte Lücke ab dem zweiten oder dritten Jahr. Sie ist der eigentliche Kern der Absicherung.

Die Prämie einer Erwerbsunfähigkeitsrente hängt an wenigen Faktoren: Eintrittsalter, Beruf und Berufsrisiko, gewünschte Rentenhöhe, Länge der Wartefrist und Gesundheitszustand bei Abschluss. Der letzte Punkt ist der wichtigste — eine Vorerkrankung führt zu Vorbehalten oder zur Ablehnung. Wer den Abschluss aufschiebt, verliert nicht nur Zeit, sondern unter Umständen die Versicherbarkeit.

Wie gross Ihre eigene Lücke ist, hängt an Lohn, Familiensituation, Dienstjahren, Kanton und Pensionskasse. Die Vorsorge-Analyse rechnet sie mit Ihren Angaben aus und zeigt sie in Franken pro Monat — in rund zwei Minuten und kostenlos.

Weiterführende Seiten

  • Rentenlücke berechnen

    Bedarf, Deckung und Fehlbetrag pro Monat — im Alter wie im Ernstfall.

  • Pensionskasse

    Wie die BVG-Invalidenrente berechnet wird und warum sie bei einem Unfall meist auf null fällt.

  • Todesfall und Hinterlassene

    Der zweite Risikofall: Witwen-, Witwer- und Waisenrenten und die Konkubinatsfalle.

  • AHV und IV

    Rentenskala 44, Karrierezuschlag und die Überversicherungskürzung der ersten Säule.

Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeit

Was deckt die gesetzliche Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit ab?

Ohne Kinderrenten liegt die gesetzliche Deckung bei Invalidität durch Krankheit typischerweise bei 50 bis 60 Prozent des Lohns. Im Musterfall — kinderlos, Bruttolohn CHF 95'000, Alter 38 — sind es CHF 2'520 aus der IV plus CHF 1'995 aus dem BVG-Obligatorium, zusammen CHF 4'515 pro Monat oder 57 Prozent.

Warum ist Krankheit schlechter abgesichert als ein Unfall?

Bei einem Unfall greift die obligatorische Unfallversicherung: 80 Prozent Taggeld ab dem dritten Tag und anschliessend eine Komplementärrente, die zusammen mit der IV bis zu 90 Prozent des versicherten Verdienstes erreicht. Bei Krankheit gibt es keine solche Pflichtversicherung — nach dem Ende der Lohnfortzahlung steht ohne Krankentaggeldversicherung nichts mehr zur Verfügung, bis die IV-Rente einsetzt.

Wann zahlt die IV frühestens eine Rente?

Frühestens zwölf Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit — das gesetzliche Wartejahr. In der Praxis liegt die Verfügung häufig deutlich später; die Rente wird dann rückwirkend nachgezahlt. Bis dahin muss der Lebensunterhalt anders finanziert werden.

Ab welchem IV-Grad gibt es eine Rente?

Ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent. Zwischen 40 und 49 Prozent steigt der Rentenanteil in Schritten von 2,5 Prozentpunkten, zwischen 50 und 69 Prozent entspricht er dem Invaliditätsgrad, ab 70 Prozent gibt es die ganze Rente. Unter 40 Prozent besteht kein Rentenanspruch.

Brauche ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn mein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat?

Die Krankentaggeldversicherung überbrückt in der Regel 720 Tage zu 80 Prozent. Sie löst das Problem der ersten zwei Jahre, nicht das der Rentenphase danach. Wer dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, hat ab dem dritten Jahr nur noch IV und BVG — und damit die eigentliche Lücke.

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